Schulkonzept
Im Konzept der evangelischen Grundschule "Paulo Freire" Parchim vom 03.08.1999 steht im Punkt 1. folgender Grundsatz:
Wir weisen darauf hin, dass die im Konzept verwendeten Wörter und Formulierungen dem heutigen Selbstverständnis nicht mehr vollständig entsprechen.
Die evangelische Grundschule "Paulo Freire" bereichert und ergänzt mit einem besonderen pädagogischen Konzept die öffentliche Bildungslandschaft in der Region Parchim.
Prägend sind die evangelische Verwurzelung , der reformpädagogisch orientierte Ansatz und der integrative Charakter. Die Schule steht vor der Aufgabe, Kinder und Jugendliche an ein christlich geprägtes Weltverständnis heranzuführen, sie zu einer Lebensgestaltung in christlich-humanistischer Verantwortung zu ermutigen und zugleich exemplarisch einen Anstoß für die allgemeine Schulentwicklung zu geben.
Die Freiheit des Evangeliums ermöglicht ein Miteinander, das frei ist von ideologischen Zwängen. Durch das Erleben des christlich motovierten Ideals der Mitmenschlichkeit und Solidarität, versucht die Schule dem Einzelnen zur sinnvollen Lebensbewältigung und eigenen Urteilsfindung zu verhelfen. Der Gemeinschaftscharakter des Schullebens macht die Beheimatung im christlichen Glauben möglich. Die Schule soll ein Lebensraum sein, in dem sich Kinder, LehrerInnen und Eltern zu einer tragenden Gemeinschaft zusammenfinden, in der sie sich zu schöpferischen, solidarisch denkenden und handelnden Menschen entwickeln können. Die Schule hat ihren sinn- und werteorientierten Rahmen im Evangelium von Jesus Christus. Nach christlichem Verständnis sind Freiheit und Würde jedes einzelnen Menschen darin begründet, dass er als Individuum gewolltes und geliebtes Geschöpf Gottes ist. Diesen Grundsatz berücksichtigt die Reformpädagogik, da sie eine Pädagogik ist, die vom Kind ausgeht. An der Schule werden Elemente der Schule Freinets und Montessoris für das Zusammenleben fruchtbar gemacht. Eine Gesellschaft ohne "Behinderte" wird schnell zu einer behinderten Gesellschaft. Es ist als eine Selbstverständlichkeit umzusetzen, dass jedwede "Behinderung" nicht Anlass für Aussonderung geben darf.
Die Schule handelt auf der Grundlage der schulgesetzlichen Bestimmungen und richtet sich nach den Rahmenplänen der Grundschulen.
Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag zur Verwirklichung der wesentlichen Intentionen von Grundgesetz und Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Sie versteht sich ausschließlich als eine ihrem gemeinnützigen Zielen verpflichtet Bildungseinrichtung.
Die Schule soll offen sein für Christen verschiedener Konfessionen, Nichtchristen, Kinder anderer Religionen, für Ausländer und sozial Schwache.
Das komplette Schulkonzept finden Sie hier: